Erlass des Kurfürsten Johann Georg III. von Sachsen nach dem Tod seines Vaters, Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen, dass sämtliche Amtsleute, Schösser, Amtsschreiber, Geleitszoll- und Steuereinnehmer in gewohnter Weise die Einnahmen einziehen und verwahren, mit Ausnahme der Abgaben und Versorgungsbeträge für den Hof seiner Mutter, die Kurfürstinwitwe, seiner Gemahlin sowie die Höfe seiner beiden Söhne, Johann Georg IV. und Friedrich August I., in Lichtenburg und Freiberg, und die wöchentlichen Unterhaltszahlungen an den Dresdener Hof.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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