Hans Weckler (Weickler) zu Michelfeld bekundet: Er verkaufte um 40 Gulden rheinisch an Peter Meyer, Bürger zu Hall, das Eigengut, dessen anderen Teil die Schwester des Ausstellers Adelheid Sommerin (Sumerin) besitzt und das früher in den Hof des Peter Meyer gehört hat, den der Aussteller jetzt von diesem zu Erbe hat, weiter das Erbrecht an dem Burgstall und dem Baumgarten dabei von der Scheuer bis an den Markstein unter dem Kirschbaum und die Hecken, die er bisher zusammen mit dem Hof des Peter Meyer als Erblehn genossen hat. Das verkaufte Eigengut erhält der Aussteller als Teil des Erbhofs zu Erblehen zurück. Die Gült dieses Hofs erhöht sich damit um je 2 Scheffel Korn und Hafer, so daß der Hof jetzt je 10 Scheffel Korn und Hafer, 50 Eier, 3 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn gültet und zu Dienst und Hauptrecht steht.