Graf Konrad von Vaihingen und seine Frau Elisabeth garantieren dem Abt und dem Konvent des Klosters Maulbronn, dass bei dem ihm verkauften Gut in Hohenhaslach der Kirchensatz und Zehnte ausgenommen seien, die Herren von Maulbronn aber in dem Kirchhof ihre Zuflucht und Gewahrsame sowie andere Freiheiten auf diesem Gut haben sollen.