König Wenzel begnadet Bürgermeister, Rat und Bürger zu Schwäbisch Hall damit, dass das der Stadt als einer alten Münzstätte mit dem eigenen Schlagzeichen Hand und Kreuz verliehene Münzrecht von ewiger Dauer sein soll, und erlaubt, auch andere Münzen zu schlagen, die gang und gäbe sind und innerhalb eines Umkreises von zwölf Meilen geschlagen werden.