Die Relikten des Webers Wolfgang Kaestner (Hof), das sind die Witwe Sabine Johanne Kaestner (Hof), deren Töchter Rosine Barbara Heinrich und Catharina Johanna Christiana Lang und die Kinder der verstorbenen Tochter Anna Maria Johanna Millitzer - Catharina Johanna Jacobina, Johann Heinrich und Barbara Johanna Millitzer, für die ihr Vater Johann Heinrich Millitzer (Hof) und ihr Vormund Müllermeister Johann Heinrich Wild erscheinen -, übergeben und verkaufen an den Webergesellen Georg Friedrich Kaestner (Hof), Sohn der Sabine Johanne Kaestner, das Wohnhaus Nr. 471 in der Fischergasse samt dazugehörem Schorgärtlein für den Preis von 375 Gulden rheinisch. Der Witwe Sabine Johanne Kaestner wird dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt. Ein Tel des Kaufpreises in Höhe von 31 Gulden 15 Kreuzer wird dem Käufer als Anhilfe und Heiratsgut angerechnet und erlassen, der Rest in Höhe von 343 Gulden 45 Kreuzern wird dem Käufer belassen und soll bis zum Ableben seiner Mutter mit 5 v.H. verzinst werden. Den Geschwistern des Käufers wird ein Vorkaufsrecht und ein Festpreis von 375 Gulden rheinisch für den Fall des Weiterverkaufs eingeräumt.Verhandelt: Kgl.-bayer. Landgericht Hof, 6.4.1826. Ausgestellt als Schuldurkunde für Sabine Johanne Kaestner vom Landgericht Hof am 8.4.1826. Papiersiegel des Landgerichts Hof

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Stadtarchiv Hof
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