Der Ratsherr und Ulmer Bürger Erasmus Roth bekannt, dass ihm der Hafner Johann Jakob auf Lebenszeit erlaubt hat, auf dem Mäuerlein zwischen seinem Garten und dem Höflein des Hafners ein hölzernes Gatter anzubringen. Er verpflichtet sich, daraus keinerlei Rechtsansprüche abzuleiten. Sollte der Hafner einmal auf das Mäuerlein bauen wollen, dann wird er das Gatter sofort wieder entfernen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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