Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinem Kanzleischreiber Siegmund Hess (Hesß) aus Gnade jährlich 25 Gulden aus der Kammer, hälftig zu Johannes Evangelist [27.12.] und Johannes Baptist [24.06], bis zur Auftragung eines gleichwertigen Lehens verschrieben hat. Dafür hat Siegmund Treue, Huld, gehorsame Aufwartung und Verschwiegenheit geschworen, wie es einem treuen Diener und Mann gebührt. Seine Dienstverpflichtungen, für die er die Gülte oder fortan ein Lehen erhält, soll Siegmund ohne redliche Ursachen nicht aufkündigen (nymmer uff zuschriben), wobei es dem fürstlichen Kanzler, Hofmeister und Marschall zur Feststellung anheimsteht, ob eine redliche Ursache vorliegt. Auch nach einer Entbindung von seinen Pflichten hat Siegmund ewige Verschwiegenheit über Dienstgeheimnisse zu wahren. Kurfürst Philipp will ihn in zukünftigen Zeiten mit einem "erlichen amt oder befelhe" versehen und darum Dienstgeld oder Nutzungen zustellen, damit Siegmund ihm vorrangig vor anderen Fürsten und Herren auf Lebtag dienen kann.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...