Gerichtsurteil im Streit zwischen Johann Sturm und dem Bäckerknecht Hans Cremitz. Hans Cremitz hat von seinem Vetter und Vormund Georg Cremitz laut Gerichtsentscheidung vom 11. August 1629 700 Mark Erbteil zu fordern, wofür Johann Sturm und Joachim Peitzer bürgten. Nach dem Tod von Georg Cremitz erhielt Hans Cremitz an Stell der Geldforderung dessen Haus. Dieses brannte aber am 2. Mai 1634 ab. Nun macht Hans Cremitz Johann Sturm als Bürgen haftbar. Vor Gericht wird ein Vergleich ausgehandelt. Demnach zahlt Johann Sturm Geschoss und Steuern für die Brandstelle des Hauses des Georg Cremitz und an Hans Cremitz bis Michaelis 1637 450 Mark nebst sechs Prozent Zinsen.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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