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Sigmund Haß aus "Laar", wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch der peinlichen Frage und Strafe entledigt und freigel., gelobt eidlich, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und sich zeitlebens ohne Erlaubnis der Obrigkeit nicht mehr darin aufzuhalten, und schwört U. Er verspricht ferner, Streitigkeiten mit württembergischen Landeszugehörigen nur vor den zuständigen einheimischen Gerichten auszutragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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