Gronnhans d.J. von Grafenberg, wegen des dringenden Verdachts, Waidwerk getrieben und einen Hirsch erlegt zu haben, gef., jedoch auf Fürbitten mit der Auflage freigel., aufgelaufene Atzung und Unkosten selbst zu bezahlen, Wildfrevel zu unterlassen, Jagdvergehen im fürstlichen Forst anzuzeigen und eine Bürgschaft von 200 fl zu leisten, schwört U. Er stellt zwei Bürgen, die bei Übertretung dieser Verschreibung ihr Hab und Gut unterpfandweise einsetzen. - Bürgen: 1) Michel Klett zu Bempflingen 2) Martin Veit zu Grafenberg.