Das Hofgericht zu Rottweil befiehlt der Stadt Rheinfelden, die Gasthalterin Elsa Götzin zu Elsaßzabern, auf deren Betreiben Philipp Truchseß, Hauptmann zu Rheinfelden, in die Acht erklärt worden ist, in den Besitz der dem letzteren gehörigen Güter, Schlösser etc. einzusetzen und sie dabei zu schützen, nachdem sie Anleite in dieselben erhalten hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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