Liemhard Nest, B. und Küfer zu Stuttgart, erneut daselbst gef., weil er trotz wiederholter früherer Haftstrafen von seiner Trunksucht und den Mißhandlungen seine Ehefrau nicht abgelassen hatte, deswegen einige Zeit in seinem Hause mit Ketten festgeschmiedet, jedoch auf seine und seiner Ehefrau Bitten der Fesseln mit der Auflage entbunden, fortan vom unmäßigen Weintrinken abzustehen und sich wohl zu verhalten, gelobt, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.