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Wendel und Martin Otting, sesshaft zu Gochsen und Peter Otting, wohnhaft zu Maisenhälden [Kr. Heilbronn] leisten für ihren am Mo nach Exaudi [Mai 21.] vom Stadtgericht Neuenstadt wegen etlicher strafbarer Handlungen und Bruchs einer früheren Verschreibung (1) zum Verlust der beiden Schwurfinger und (auf ihre, das Antoni von Neudeck und anderer Freunde Bitte) zu lebenslänglicher Verbannung über den Main zu verurteilen und aus dem Gef. entlassenen Bruder Hans Otting, gen. Weyßherlin, unter Eid Bürgschaft, dergestalt, dass sie, sooft ihnen kundbar würde, dass ihr Bruder diesseits des Mains in Städte, Dörfern oder Weilern gesehen würde, jedes Mal der Herrschaft Neuenstadt mit 150 fl verfallen sein und diese dahin abliefern sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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