Wibhildis schenkt dem Kloster St. Stephan (ad altare sanctorum apostolorum Petri et Pauli sanctique Stephani prothomartyris) durch ihren Treuhänder Billung den Jüngeren 2 Joch Weinberge [in Randersacker] im Westerroth (Wstenrode) unter Vorbehalt des Nutzungsrechtes. Sie soll davon dem Kloster jedes Jahr am 10. Juni (iiii idus iunii), dem Tag des Begräbnisses ihrers Ehemannes Wolfram, 15 Semmeln und 1 Viertel [Eimer] Wein geben. Nach ihrem Tod können ihre Erben den Weinberg weiterhin nutzen, sofern sie bereit sind, diesen Zins zu entrichten. Zeugen: Die Pfarrer Wigold, Markward und Hermann, Adelbert Luph, Ratolf und Richolf. Aussteller: Wibhildis. Empfänger: Kloster St. Stephan