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Bartlin Strobel, seßhaft zu Oberjettingen, wegen seiner Kriegsdienste in Frankreich während des vergangenen Sommers acht Tage lang zu Wildberg gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage wieder freigel., weder Leib noch Gut zu verändern, sich auf Mahnung unverzüglich der Obrigkeit zu stellen, auch zeitlebens keinem fremden Herrn in den Krieg nachzuziehen, keine Wehr mehr zu tragen und seine Atzung zu bezahlen, gelobt dies eidlich und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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