Beglaubigte Abschrift des Landgerichts Frankfurt zum Urteil, verkündet am 10. Juni 1953, der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main in Sachen Norbert Wollheim./. I.G.Farbenindustrie wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld (Wollheim wurde am 13. März 1943 als jüdischer Häftling in das Lager Monowitz, ein Nebenlager des Konzentrationslagers Ausschwitz, eingeliefert).

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Staatsarchiv Nürnberg
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