Paulus Ermbreich, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau, die er schwer geschlagen hatte, nachdem er eine Dirne in seine Wohnung mitgebracht hatte, außerdem wegen Verschwendung des Guts seiner Ehefrau zu Stuttgart gef., jedoch unter nachstehenden Bedingungen wieder freigel., verpflichtet sich eidlich zu deren Einhaltung: 1. darf er sich an niemandem rächen, auch nicht an denen, die seiner Frau Beistand geleistet haben (U.); 2. gibt er seine Einwilligung, daß seine Ehefrau Elisabeth von ihrem gemeinsamen Gut eine mittlere Pfründe im Stuttgarter Spital erwirbt, die ihm nicht angerechnet werden soll; außerdem sollen ihm jetzt zur Zehrung 20 fl gegeben werden, und was nach Bezahlung der Pfründe und nach Bezahlung der Schulden, 2. die sie beide in Stuttgart haben, von ihrem Vermögen übrigbleibt, das soll ihnen beiden "verpflegt" werden. Ferner schwört Peter Schwarz, der wegen Beihilfe bei der von seinem Junker Paulus Ermbreich verübten Mißhandlung ebenfalls ins Gefängnis gekommen war, U.