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"Abriß deren Flotzgassen, wie solche in alle Mühlwehr an der Murr hinnauff gemaht werden müssen, ..." sowie "Abriß des Rechens oberhalb der steinnern Brückhen, so nach Murr gehörig, allwo daß geflötzente Brenholtz erstmahlß ußer dem Wasser gezogen, am Gestaatt uf gebaiget und nach gnädigstem Belieben hin und wüder dem Meß nach verkaufft werden kann."

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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