1728 Apr. 22, Ingolstadt Peter Ärtinger, Lic. theol., Regens des Instituts der gemeinschaftlich lebenden Weltpriester (instituti clericorum in commune viventium) und dessen Seminars in Ingolstadt, verkauft mit Erlaubnis des Dr. theol. Johann Peter Ärtinger, Diözesanpräses praesidis dioecesani dieses Instituts, apostolischer Protonotar, Geistlicher Rat des Kurfürsten von Bayern und der Bischöfe von Eichstätt und Passau, Prokanzler der Universität Ingolstadt, Professor der Hl. Schrift und Pfarrer bei St. Moritz zu Ingolstadt, des Matthäus Kerschl, Pfarrer zu Kösching und Oeconomus des gen. Instituts [in Bayern], sowie des gesamten Seminars an Hermann Antonius Maria von Chlingensperg auf Schönhofen und Drachenfels (Schönhoven und Trachenfels), kurbayerischer Rat, Professor primarius der Rechte zu Ingolstadt, Pfleger zu Stammham (Stambhamb) und Etting (Ötting), den im Pfleggericht und Dorf Etting gelegenen Rhatischen Hof mit allen zugehörigen Grundstücken, Gebäuden, Fahrzeugen, Gerätschaften, Hausrat, Naturalien und Tieren, Rechten und Gerechtigkeiten sowie insbesondere dem Recht auf jährlich 30 Klafter Brennholz aus dem Köschinger Forst, das das Institut per concessionem vom 10. Juli 1715 erhalten hat. Der Hof, den der von Chlingensperg seinem Sitz Drachenfels in Etting inkorporiert, wird an diesen und seine Erben bzw. an Hans Georg Paumgartner, für den der von Chlingensperg diesen Hof erkauft hat, um 6000 fl bzw. 5900 fl und 100 fl Beikauf verkauft, wobei folgende Regelungen getroffen werden: 1) 4600 fl, d.h. 4500 fl und 100 fl Beikauf, werden sogleich, die übrigen 1400 fl in jährlichen Raten von 500 fl erlegt. 2) Der Verkäufer bestätigt den Erhalt der 4600 fl und leistet Verzicht auf den verkauften Hof. 3) Eine Aufstellung über die zum Hofgut gehörenden Grundstücke, Rechte, Abgaben usw. wird zugesichert. 4) Die zum Hofgut gehörenden Orginaldokumente sind an den Käufer zu übergeben. 5) Dieser hat die Pflicht, bei Ansprüchen Dritter Gewährschaft zu leisten. 6) Der Käufer kann bei dadurch entstehenden Unkosten auf die fristenweise zu zahlenden 1400 fl zurückgreifen. 7) Die auf dem Hofgut lastenden, einzeln aufgeführten jährlichen Gülten und Abgaben an das Bistum Eichstätt und die Frau Planck sowie die von der öden Hofstatt an die Kirche zu Etting zu zahlenden jährlichen Abgaben, den Vogteihafer und das jährliche Statthaltereiholz übernimmt ab 1728 der Käufer, während von früher her noch ausstehende Gülten der Verkäufer trägt. 8) Der Käufer holt den lehenherrlichen Konsens in München ein und übernimmt alle entstehenden Kosten für Stempelpapier usw. 9-10) Obwohl das Hofgut dem Institut bis zur völligen Bezahlung der Kaufsumme rechtlich verpfändet bleibt, verzichtet der A. namens des Instituts auf das Hofgut samt allen Zugehörden und Rechten und übergibt es dem Käufer auf ewige Zeiten unter Verzicht auf alle Rechtsmittel zu seiner Wiedergewinnung. {?} 1) Johann Leonhard Benedikt Sebald, Pfleggerichtsschreiber zu Etting, 2) Johann Matthias Schwertler, IULic, Regens des fürstlichen Collegium Georgianum [zu Ingolstadt], 3) Johann Balthasar Scheret, Bürgermeister [zu Ingolstadt] Siegler: 1) Dr. theol. Johann Peter Ärtinger, Instituti Clericorum Saecularium in commune viventium per districtum praeses, 2) Mattheus Kerschl, Pfarrer zu Kösching, Instituti per Bavariam oeconomus, 3) der A., 4-6) die Zeugen Ausf. Perg. - 6 Sg., 2.-5. abg., 1. in Holzkapsel, 6. in Holzkapsel mit Deckel - U.: die Siegler - Papierstempel: .2. GVLDEN.PAPIER. - Rv. - rückseitig Bestätigungen durch den Pfleggerichtsschreiber Johann Leonhard Benedikt Sebald: Ratenzahlungen des Käufers über 500, 500 und 400 fl, 1729 Jan. 23, 1729 Dez. 1 und 1730 Nov. 20 Altsignatur(en): Chlingensperg 13

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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