Conrait van Gelichen, v. G. Gn. Abt zu Werden und Helmstedden,
bekennt, daß Er dem Conrad Lodderbusch dafür, daß derselbe eine von den
vorigen Äbten ihm ausgestellte, auf mehr als 200 Rh. G. lautende
Schuldverschreibung Ihm (quitirt) gequitet eingehändigt, auf sonst dem Stift
in schweren Sachen, Seine Stadt Hemstedt betr., treu gedient u. dabei im
Interesse des Stifts an 24 Rh. G. ausgegeben, die durch den Tod des sel.
Runstedt zu Helmstedt erledigten Mannlehn- (menlichen) Güter, nämlich 2 auf
Wormstedder u. 2 auf Hoenstedder Felde belegene Hufen, den Zehnten über das
Abteivorwerk auf Sedorpper Felde u. 7 bei dem Hertzdale vor Helmstedt
gelgenen Stücke u. 3 Himten Salz aus dem Salzwerk zu Scheynichen dergestalt
gegeben u. verliehen habe, daß derselbe u. jeder Inhaber dieses Briefs diese
Güter 24 Jahr lang, nach deren Ablauf sie dem Abt wieder ledig u. los sein
sollen, zu seinem Besten gebrauchen mögen u. verpflichtet Sich, falls Er
oder Seine Nachfolger die damit beliehenen in dem Gebrauch der Güter hindern
würden, gegen Rückgabe dieses Briefs 48 gute overlendische Rh. G. zu zahlen,
auch allen durch Verzögerung dieser Zahlung etwa an Fuhren oder baarem Gelde
("mit perde lestyngen efft mit fynancien") erwachsenen Schaden zu erstatten,
und giebt auch zu dem Behuf die Befugniß, selbst Stiftsgüter zu pfänden u.
sich daraus wegen der 48 Rh. G. Hauptgeldes u. des Schadens bezahlt zu
machen. - Dat. anno domini 1474 up sinte Pawels dagh conversionis (25 Jan.)
-. (Das angehängt gewesene Siegel ist abgerissen u. die Urkunde durch
Schnitte cassirt.)