Durch Vermittlung Konrads von Brohl, des Jungen, der Pfarrer Johann von Daun (Du<ha>e<he>ne) und Johann von Langenfeld sowie Wilhelm von Polch, walpode zu Virneburg, traf Johann von Virneburg am Montag vor Sankt Servatius Tag (Mai 11) folgende Vereinbarung mit seinem Herrn, Graf Ruprecht von Virneburg: Er übergibt dem Grafen alle seine herlicheit und herschaff zu, um und auf Virneburg an Immobilien, Leuten, Lehen und sonstigem Zubehör, auch Pfand- und andere Urkunden sowie alle Gefälle. Der Aussteller verzichtet für sich und seine Erben auf alle Rechte daran, nimmt jedoch folgende Güter von der Übergabe aus: die Gefälle und Güter Waldorf (Waildu<ha>e<he>rff), 6 Gulden, die er als Lehen vom Herrn von Tomburg (Thonenbu<ha>e<he>rch) hat, und 4 Ohm Wein, die er vom Vogt (vayde) von Cochem, seinem Schwiegervater, hat. Dafür müssen ihn sein Herr und dessen Erben auf sein Lebtag in den Schlössern Virneburg und Monreal aufnehmen, ihm seinen Unterhalt geben und ihn zweimal im Jahr, im Winter und im Sommer, mit Kleidern versehen. Ferner hat ihm Graf Ruprecht im Jahr 20 Gulden zu zahlen, je die Hälfte zu Sanct Mirtyns Missen (Nov. 11.) und zu Sankt Walpu<ha>e<he>rges Missen (Mai 1); diese sollen ihm der Amtmann oder der Keller zu Virneburg reichen. Erhält er seine ausgehandelte Ausstattung nicht, darf er sich an seinen übertragenen herlicheit und herschaff solange schadlos halten, bis ihm Genüge getan wird. Stirbt sein Herr ohne leibliche Erben, erhält er seine übergebenen Rechte und Gerechtigkeiten zurück. Der Aussteller gelobt, die eingegangenen Bedingungen einzuhalten. Sr.: Ausst. und (auf Bitte) Heinrich von Eich, Herr zu Olbrück, und Konrad von Brohl, d. J. Ausf. Perg. - 3 Sg. anh. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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