Ablehnung des Begnadigungsgesuchs des wegen Ungehorsams gegen das Rekrutierungsgesetz (v. J. 1828) zu einer zehnwochigen Kreisgefägnisstrafe verurteilten Karl Otto Friedrich Fischhaber von Balingen, der bei der Aushebung 1840 abwesend war, da er sich 1837 unter ein im Dienst des Königs beider Sizilien (Ferdinand II.) stehendes Schweizer Regiment auf 6 Jahre hatte anwerben lassen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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