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Wolff Spät von Strümpffelbach [Strümpfelbach, Kr. Waiblingen], wegen fortgesetzter Wilderei (er hatte ein Reh vor Jahresfrist in den Wiesen über Strümpfelbach, ferner zwei Hindinnen (eine nur gefunden) im Esslinger Hau, ein halbjähriges Kalb im Schachen und zwei Wildschweine -eines im Esslinger Hau und eines im Lebrechtsberg- geschossen und in sein Haus gebracht) zu Göppingen gef. wird auf Fürbitten seiner Herren und Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, ohne Erlaubnis der Oberkeit künftig keine Büchse, Armbrust oder Bogen mehr zu tragen, all sein Jagdgerät dem Forstmeister zu Schorndorf abzuliefern, die Gefängnis- und sonstige aufgelaufenen Kosten zu tragen, dem Herzog Ulrich 10 fl rh zu zahlen, von denen 5 fl auf kommenden Martini [November 11] und die restlichen 5 fl auf den folgenden St. Georgstag [April 23] an den fürstl. Forstmeister in Schorndorf zu entrichten sind, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung zwei Bürgen und schwört U. - Bürgen mit 40 fl: Jöß Spät, genannt Aychele Jöß und Jöß Kug, Vater und Vetter des Täters, wohnhaft zu Strümpfelbach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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