Hans Betz, Müllerknecht aus Mindelheim, zu Maulbronn wohnhaft, eine Zeit lang zu Vaihingen gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er sich des neuen Glaubens verdächtig gemacht hatte und mit anderen zu Lesungen zusammen gekommen war, jedoch in Anbetracht seiner Aussage, daß es nie seine Absicht gewesen sei, von der römischen Kirche abzufallen, begnadigt und ohne Leibesstrafe freigel., gelobt eidlich, sich fortan wohl zu verhalten, seinem Herrn, dem Abt zu Maulbronn, treulich zu dienen, des Klosters Gut, das ihm anvertraut ist, zu dessen Nutzen zu verwalten, von der neuen Lehre abzustehen und der alten Kirche anzuhängen, außer es werde durch ein allgemeines Konzil anderes bestimmt, Umgang mit Sektierern zu meiden, die Sakramente und andere christliche Werke zu beobachten sowie zur Ehrbarkeit des Landes zu halten, und schwört U. Er verspricht außerdem, württembergische Untertanen nicht vor fremde Gerichte zu bringen.