Hans Wissinger aus Münsingen, wegen Diebstahls zu Kirchheim gef., jedoch, obschon der Leibesstrafe verfallen, infolge der Erweckung und Erleuchtung des gnädigen Herrn und Junkers mit 6 Werken der Barmherzigkeit durch "Insenckung" des allmächtigen Gottes und der Milde und Barmherzigkeit der Mutter aller Gnaden wieder freigelassen, gelobt eidlich, keinen Diebstahl mehr zu begehen und schwört U. In diese wird Wolf Schilling, den er bestohlen hatte, namentlich eingeschlossen.