Search results
  • 9 of 610

Diepold Schultheiß, Heinz Schmid und Heinz Aschmann, alle B. zu Cannstatt, verschreiben sich wegen der Gerechtigkeit, die die Richter und Bürger der Stadt Stuttgart an ihrer Mühle zu Cannstatt gen. Neckarmühle haben. Die obengen. Bürger versprechen, einen Frucht-Karren zu stellen, täglich durch einen gedingten Knecht Korn von Stuttgart in die Mühle und Mehl in die Stadt zurückfahren zu lassen, und nach Mühlenrecht für 1 Scheffel Korn nicht mehr als 2 Vtl. und für 1 Scheffel Roggen nicht mehr als 1 Vtl. zu fordern. Die Mühlen- und Fuhrknechte sollen den Richtern und Bürgern zu Stuttgart Gehorsam geloben, bei Übertretung sind der Herrschaft Württemberg 5 ß h zu bezahlen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...