Die Ratsherren Weiprecht Ehinger und Konrad Haim sowie der Stadtwerkmeister Ulrich Hegelin, alle drei Baugeschworene und Bürger der Stadt Ulm, entscheiden Streitigkeiten zwischen dem Ratsherren und Bürger Eitel Eberhard Besserer und Johann Welling wegen einiger Baulichkeiten zwischen ihren Gärten hinter ihren Häusern am Münsterplatz ("am Blatz") in Ulm. Nach einer Besichtigung und Prüfung der von den beiden beigebrachten Unterlagen bestimmen sie, dass jeder seinen Garten gegen den Garten seines Nachbarn mit Dielen, einer Mauer, einem Zaun oder einem Gatter versehen soll. Diese müssen 7 Schuh hoch und so beschaffen sein, dass keine Hühner in die Gärten gelangen oder daraus ausbrechen können. Auch darf Johann Welling mit seinem Hinterhaus an der Giebelmauer von Eberhard Besserer auffahren und das Regenwasser vom Dach in seinen Winkel leiten. Dabei darf aber das Haus von Eberhard Besserer nicht beschädigt werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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