Hans Hyßler aus Unterlenningen und Anna Lurin aus Bleichstetten [Kr. Reutlingen], wegen schuldhafter Handlungen zu Neuffen gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Freunde im Namen der Fürstin Elisabeth, Markgräfin etc. wieder freigelassen, geloben, gegen die Herrschaft Württemberg, ihre Untertanen, Verwandten, sie seien geistlich oder weltlich, und Diener nichts zu tun, als was Rechtens ist und sie bei ihren Rechten bleiben zu lassen, wo sie gesessen sind, schwören U. und versprechen ferner, ohne Erlaubnis sich und ihr Vermögen dem Fürstentum Württemberg nicht zu entfremden, auch ohne vorherige Verheiratung nach der Ordnung der christlichen Kirche keine gemeinsame Wohnung mehr zu halten.