Kurfürst Philipp von der Pfalz bevollmächtigt seinen Landrichter zu Amberg, Konrad von Egloffstein, und seinen dortigen Unterrichter und Kastner, Christoph Gießer (Gisser), den vom Reiche herrührenden Blutbann anzuwenden und über das Blut zu richten, wo sich dies gebührt oder notwendig wäre.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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