Balthiß Schurer aus Bondorf im Gäu, wegen Totschlagverdachts im Wirtshaus des Stoffel von Rain zu Bondorf gef., jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde und anderer Personen mit der Auflage wieder freigelassen, die Forderungen, die sich aus dem Totschlag ergeben würden, zu erfüllen, Atzung und sonstige Unkosten selbst zu bezahlen und eine Verschreibung zu errichten, schwört U. und verspricht eidlich, dem Urteil nachzukommen. Er stellt ferner einen Bürgen, der sich mit 200 fl für ihn verschreibt. Bürgen: der ehrsame Konrad Weiß, B. zu Nagold.