Abt Sigfried und Konvent von Maulbronn geben dem Emehard von Nordheim (Northein) und seinen Erben ihren Weinberg auf dem Berg Buechse als Erblehen, mit der Bestimmung, dass der Weinberg bei nachlässigem Bau alsbald an das Kloster zurückfällt. Die Belehnten haben alljährlich den dritten Teil des Ertrags nach Wahl des Klosters im Weinberg oder an der Kelter abzugeben und 12 Karren Mist mit ihrem Fuhrwerk in den Weinberg zu schaffen.