Liennhart Stumpp von Winterbach (1), wegen Betrugs und Diebstahls zu Marbach gef., vor Gericht gestellt und laut Urteil vom Nachrichter mit dem rechten Ohr an einen Pfahl genagelt und mit Ruten gestrichen, bis er sich losgerissen hat, verspricht mit einem Eid, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Erlaubnis nie mehr zurückzukommen und schwört U.