Revers des Zinsbriefs des Hans Haiden, Einwohner zu Boll, über die Aufnahme einer Hauptgült in Höhe von 100 Gulden; Verschreibung von einem Acker und einer Wiese als Sicherheit; Tilgung innerhalb der nächsten 3 oder 4 Jahre, jährlich fällig an Mittfasten