Herzog Frederick der Ältere von Braunschweig und Lüneburg erhebt gegenüber Henning von Otbernshusen Einspruch dagegen, dass dieser sich ohne Zustimmung des Ausstellers und entgegen geltenden Verträgen von Herzog Otto von Braunschweig und Lüneburg mit dem Schloss Warneholte, dem väterlichen Erbe des Herzogs Frederick des Älteren, hat belehnen lassen.

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