Der Alte u. Neue Rath der Stadt Helmstede bekennt, daß der mit dem
Propste u. dessen Convente zu St. Ludger, vornehmlich wegen des Gehäges
(hegges) u. Landgrabens zwischen der Woldwarte u. der Walbecker Warte -
welche von den Bürgern der Stadt willkürlich über Gebühr "geknickt" worden -
entstandene Streit, nach Anweisung der in einem ihm von den gen. Herren
abschriftlich mitgetheilten, von dem Abte Gerhard zu Werden u. dem Vogte
Herzog Otto zu Braunschweig u. Lüneburg besiegelten Briefe festgestellten
Bestimmungen, beigelegt worden; u. hiernach jenen Herren u. ihrem Kloster
gelobt, sei die in Vorzeiten gegenseitig gegebenen Briefe zu halten; ferner,
dafür zu sorgen, daß, damit Zwistigkeiten (to hoepehenghinge) zwischen der
Herrschaft zu Braunschweig u. dem Kloster vermieden werden, Niemand bei
derselben über das Ihrige, auf dem Ihren u. in dem Ihren, welches zu
verkaufen oder zu verleihen sie selbst Macht haben, etwas auszuwirken suche,
überidies die alte Freundschaft zwischen der Stadt u. dem Kloster, welches
keinen, der wider ihn u. seine Bürger sei, auf dessen Freiheit oder dem
Klosterhofe hausen, hegen u. beschützen solle, zu unterhalten; u. endlich
die Klosterherren mit Gewalt, Briefen, Vorbitten und anderer Gefährde nicht
zu belasten, es sei denn erst vor ihnen u. dem ganzen Capitel daselbst
verklagt u. übergeben. - Ghegeven in den jaeren unszes hern Jesu Christi
1491 am maendage negest na Johannis et Pauli martirum (27 Juni.) - (Mit
einem beschädigten Siegel.)