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S. 1: Graf Ulrich zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, verleiht seinem Untertanen zu Westerheim, Michel Graf um 70 Gulden seinen Hof daselbst, den sein Vater alt Michel Graf vorher als Gnadengut nur lebenslang innegehabt hat, zu einem Erblehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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