Peter Schech, Bauer zu Lehr, schließt mit Anna Lopp, Tochter des verstorbenen Jörg Lopp von Pfuhl, folgenden Ehevertrag, im Beisein ihrer Pfleger Hans Lopp und Hans Erderlin von Pfuhl sowie den Pflegern seiner Kinder (Michael, Anna, Katharina, Barbara) aus erster Ehe mit Barbara Glöcklin, Thomas Glöcklin, Bürger und Branntweinbrenner zu Ulm, und Stefan Straub zu Lehr: 1) Die Kinder aus erster Ehe werden im Haus aufgezogen und sind möglichen Kindern der Ehepartner gleichgestellt. Als Erbe ihrer Mutter (Barbara Glöcklin) erhalten sie 300 fl., der Sohn zusätzlich 25 fl. zur Erlernung eines Handwerks, die Töchter bei ihrer Verheiratung zwei Bettstätten, eine Kuh sowie eine Reihe von Aussteuerstücken. 2) Stirbt Peter vor Anna, erhalten die Kinder aus erster Ehe das oben genannte Erbe, Anna zunächst die von ihr in die Ehe gebrachten 150 fl., zwei Bettstätten, ihre Aussteuer, eine Kuh und alles weiter von ihr eingebrachte Gut. Das übrige Vermögen wird nach Abzug möglicher Schulden zwischen ihr und allen Kindern gleichmäßig verteilt. In der Frage des Hoferbes erhält sie dieses, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Gibt es keine gemeinsamen Kinder, entscheidet das Los zwischen ihr und den Kindern aus erster Ehe. 3) Stirbt sie vor ihm ohne gemeinsame Kinder, erhält er das von ihr in die Ehe gebrachte Vermögen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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