Peter Voegell zu Roesell und seine Frau Anna bekunden, dass sie von Prior und Konvent zu Marienheide 60 Rheinische Goldgulden empfangen haben. Sie geloben, dieses Kapital jährlich zum Martinstag [11. November] mit 3 Goldgulden zu verpensionieren. Als Sicherheit setzen sie ihren kindts deill an der Mühle zu Roesell sowie ein Stück Land bie dem gardenn boessen dem deick zu Unterpfand, woran sich das Kloster für rückständige Zahlungen und andere Schäden schadlos halten kann. Sie dürfen nichts davon beschweren, versetzen, verkaufen oder verändern. Den Eheleuten wird gestattet, jeweils zum Zinstermin den dritten Teil der Hauptsumme [20 Goldgulden] zuzüglich ausstehender Renten abzulösen. Die jährliche Pension verringert sich dann jeweils um den dritten Teil [1 Goldgulden], worüber Prior und Konvent quittieren sollen. Bis zur vollständigen Bezahlung von Hauptsumme und Renten bleibt dieser Brief mit seinen Unterpunkten in Kraft. - Zeugen: Johann Schroder off dem Heittnoecken [?] und Teweß Voegell zu Roesell, dedinges und winckoeffs luide. - Siegler: Kerßghen zum Keller, Hofrichter zu Roesell. Gegebenn ihn denn jaere unserß hern dusent funff hundertt siebentzigh nighenn off sentt Mertinß tagh deß hillighenn Bischoeffs [et cetera].

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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