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Salzb. Mandat (Abschr.) an alle Gerichte im flachen Land, welches das Schießen bei Tag u. Nacht - um Aufruhr und blinden Alarm zu vermeiden - bei schwerer Strafe verbietet und befiehlt, dies öffentlich bekannt zu machen.
Salzb. Mandat (Abschr.) an alle Gerichte im flachen Land, welches das Schießen bei Tag u. Nacht - um Aufruhr und blinden Alarm zu vermeiden - bei schwerer Strafe verbietet und befiehlt, dies öffentlich bekannt zu machen.