Die Amtsleute zu Brackenheim als Vertreter der Armenleute Herzog Ulrichs von Württemberg zu Meimsheim schließen einen gütlichen Vertrag mit Plyckart (Pleikart) zu Gemmingen betr. den Zuzug der Untertanen von einer Herrschaft zur anderen, die Lasten und Freiheiten auf ihren Gütern sowie die Viehung ihres Weines zu Meimsheim oder Bönnigheim.