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Ritter Apel von Lichtenstein, Landrichter zu Bamberg, urteilt in Streitigkeiten zwischen dem Kloster Langheim und Heinz Schwalb aus Lichtenfels wegen einem dem Kloster lehenbaren Gut in Mistelfeld. Konrad Kellner, Langheimer Mönch, hatte im Auftrag Abt Johanns IV. Schad zu Langheim geklagt, dass Heinz Schwalb schon seit drei Jahren erstens den Hof nicht selber besitze und zweitens die Erträge unrechtmäßig nach Lichtenfels abführe ohne Abgaben oder Zinsen zu zahlen. Heinz Schwalb hatte vorgebracht, dass das Gut seiner Mutter verliehen worden war, er um die Belehnung gebeten hatte und diese jedoch abgewiesen worden war, weil er das Gut nicht persönlich besitzen wolle. Es wird entscheiden, dass Heinz Schwalbs Mutter das Gut binnen Jahr und Tag beziehen oder verkaufen soll. Andernfalls fiele es an das Kloster Langheim zurück. - Siegler: Bamberg, Landgericht

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Staatsarchiv Bamberg
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