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Hans Mintzer, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er ungeachtet des Versprechens, sich wohl zu verhalten, das er mit einer U. am 7. März 1517 (Sa n. Invocavit) abgegeben hatte, seinen verschwenderischen Lebenswandel wieder aufgenommen hatte, auf Fürbitte jedoch freigel., gelobt eidlich, die ältere U. und Verschreibung in allen Punkten zu halten, Frau und Kind künftig ehrbar zu behandeln und deren Gut nicht mehr wie bisher zu verschwenden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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