Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Getreuer Doktor Jakob von Ramung (+) zwei minderjährige Kinder namens Bernhard und Anne mit seiner Ehefrau Salome Fröwis (Salemon Frowissin) hinterlassen hatte. Nachdem deren gesetzter Vormund Doktor Bernhard Fröwis (Frowis) nunmehr gestorben ist, verordnet der Pfalzgraf den Kindern, als ihr Landesfürst und ordentlicher Richter, seine Getreuen Philipp Aberlin, Lizenziat, und Hans Berger, beide Einwohner zu Heidelberg, zu Vormunden und Mombern. Beide waren auf Anweisung des Fürsten persönlich zugegen und haben versichert, die Sachen der Kinder, insbesondere ihre Erbschaft, nach bestem Nutzen zu verwalten, die Gülten, Schulden und Gefälle einzubringen, sei es von Erb-, Eigen- oder Lehnsgütern, ein Inventar darüber anzufertigen und auf Ansinnen des Pfalzgrafen Rechnung über die Einkünfte abzulegen. Kurfürst Philipp bevollmächtigt die Vormunde weiter, die Kinder in ihren Angelegenheiten rechtlich zu vertreten, und versichert, sie in der Vormundschaft zu schirmen. Philipp Aberlin und Hans Berger haben die treue Versehung derselben gemäß dieser Artikel mit handgebender Treue gelobt. Der Pfalzgraf weist seine Amtleute, Schultheißen, Richter und Gemeinden, mit denen die Vormunde zu tun haben mögen, um Beachtung an.