Sebastian von Helmstatt, Reinhards Sohn, bekundet, dass er, nachdem Jörg von Helmstatt zu Freinsheim (Freynßhein) verstorben ist, an dessen Stelle für seinen zu Fürfeld (Furenfeldt) gesessenen Vater die Bürgschaft übernommen hat gegenüber Heinrich von Helmstatt und dessen Ehefrau Christine von Venningen für eine Schuldverschreibung seines Vaters vom 20. Mai (sampstag, den heyligen pfingstabent) 1480 über eine jährlich zu Pfingsten fällige Gült in Höhe von 25 rheinischen Gulden aus einem Kapital (kauffgelt) von 500 Gulden.