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Herzog Wilhelm von Jülich und Berg überläßt der Stadt Düsseldorf die Mühlen und die Fischerei
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Rathausarchiv >> Urkunden Mittelalter und Frühe Neuzeit
1489 Juli 13
Regest: Herzog Wilhelm II. vererbpachtet der Stadt Düsseldorf die Kornmühle in der Stadt und die Rompelsmühle zu Bilk (Bylck) gegen eine jährliche Pacht von 40 Malter Roggen und 40 Malter Malz von der Stadtmühle und 12 Malter Roggen von der Rompelsmühle, je zur Hälfte zu St. Johannis im Mitsommer und St. Andreas zu liefern in die Kellnerei zu Düsseldorf, verleiht ihr ferner die Befugnis, die genannten Mühlen an andere Stellen zu verlegen und setzt den Mahlzwang für dieselben fest, unbeschadet des Mahlzwangs der herzoglichen Schadelichs-Mühle (Schadelachs-Moelne). Bei Reparaturen an den Wasserschützen usw. soll die Stadt die Befugnis haben, die Bäche und Wasser zu sperren und abzulassen (aff ind in zo slain). Der Amtmann zu Mettmann (Medmen) hat Befehl, dies geschehen zu lassen. Außerdem gibt er der Stadt das Recht, die städtischen Abgaben an Maltergeld, Mühlenzins, Akzise, Grut (Gruitte), Summen und Schatzungen nach ihrer Behuf und Notwendigkeit zu erhöhen oder zu erniedrigen, verleiht ihr die Rheinfischerei oberhalb der Stadt, angefangen am Rosental (an dem Roesendaele) bis oberhalb Cristgen Kammerknechts Kamp auf dieser und gegenüber auf der anderen Seite von der Gansweide bis an Knebbers Ort gegen die Lieferung von vier Lachsen jährlich, sowie das Weinschröderamt mit dem Gebrauch des Krans, erlässt ihr die 4 rheinischen Florin, die davon bisher jährlich an Pacht zu zahlen waren unter der Bedingung, dass die fürstlichen Güter fortan umsonst ausgeladen werden. - Siegler: die Aussteller. - Dat 1489 uff sent Margarethen dach der hilligen junfferen. Vermerk rechts Umbug: "Van bevele mins gnedigen lieven hern etc. ind in bisin heren Bertram von Nesselroide, heren zu Erenstein, ritter, erfmarschalk etc., Bertold von Plettenberg, hofmeister, ind hern Wilhem van Bernsauwe, ritter. Wilh. Lünynck."
Ausfertigung. Pergament. 1 Siegel des Herzogs, gut erhalten, aus gelbem Wachs an Pressel.
45 x 40 cm
Urkunden
Literaturangabe: H. ESCHBACH, Heinrich: Urkunden zur Geschichte der Stadt Düsseldorf [Teil 2], in: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins 5, 1890, Nr. 22
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.