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Erhard Schleifmüller, B. zu Horrheim, wegen Ungehorsams gegen seine Obrigkeit und anderer Delikte zu Vaihingen gef., vom Untervogt daselbst peinlich beklagt und rechtens dazu verurteilt, ausser der erlittenen Turmstrafe noch weitere 8 Tage im Turm am Boden bei Wasser und Brot zu büßen, Atzung und Kosten zu bezahlen, zeitlebens offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und weder innerhalb noch außerhalb des Fleckens Waffen zu tragen, gelobt eidlich, dieses Urteil in allen Punkten zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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