Hans Wild aus Mönsheim, gef., weil er entgegen der Landesordnung in den Krieg gezogen war, jedoch auf Fürbitte seiner Ehefrau unter der Bedingung freigelassen, dass er sich auf Mahnung wieder stelle, kein Gewehr mehr trage, ohne Erlaubnis nicht mit seinem Vermögen wegziehe, und seine Gefängnisatzung selbst bezahle, verspricht, dies alles zu halten und schwört U.