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Michel und Peter Fycht, Brüder zu Gomadingen, wegen Meineids und Gotteslästerung einige Tage zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Familien begnadigt und mit der Auflage freigel., sich auf obrigkeitliche Mahnung jederzeit zu einer Gerichtsverhandlung zu stellen, schwören U. und geloben eidlich, die gen. Bedingungen zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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