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Urban Krumper von Bissingen, wegen Verletzung einer älteren Urfehde und wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber der Obrigkeit zu Kirchheim gef., nach längerer Haftzeit vom Untervogt Peter Eckert vor Gericht gestellt, peinlich beklagt und nach ordentlichem Gerichtsverfahren dazu verurteilt, daß er die ältere Verschreibung in allen Punkten erneuere und zur Sühne für die Beleidigung des Obervogts, des edlen und festen Hans Friedrich Thum, sowie des Schultheißen und Gerichts zu Bissingen noch weitere drei Tage im Turm liegen solle, nimmt diese Urteil an, und verspricht zum zweiten Mal, sich künftig wohl zu verhalten, alle Gesellschaften und Zechen zu meiden, weder hohe noch niedere Wehr zu tragen - alles bei Verlust seines Lebens - und schwört U. Er hatte ohne Erlaubnis wiederum die hohe Wehr getragen, in Wirtshäusern gezecht und gepraßt; außerdem hatte er in einem nicht näher erläuterten Verfahren vor dem Gericht zu Bissingen dem Schultheißen und Gericht vorgeworfen, sie hätten zweierlei Urteil gefällt, nachdem er "leuterung" begehrt hatte und ihm diese zugestanden worden war, und als er auf die Beschwerde derer von Bissingen vom Obervogt vernommen wurde, hatte er diesem vorgeworfen, er tue ihm Gewalt an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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