Jörg Strobel aus Metzingen, wegen mehrerer Diebstähle eine Zeitlang zu Urach gef., daselbst peinlich angeklagt, zur Strafe des Rutenaushauens und Ohrenabschneidens verurteilt und auf Lebenszeit in den Zehnt und Zwing des Dorfes Metzingen gebannt, jedoch auf Fürsprache von Herzogin Sabina von Württemberg der Strafe des Ohrenabschneidens entledigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, sein Leben lang keine Zechen zu besuchen und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen zu tragen, sowie das Urteil an sich vollstrecken zu lassen, schwört U. und gelobt eidlich, den gen. Urteilsartikeln nachzukommen.